Regelfällung am Stück
Fällkerb und Fällschnitt mit Bruchleiste, bei Bedarf mit Seilzug gesteuert — wenn ausreichend Fallraum vorhanden ist.
Erhalten, wo es geht — fällen, wenn es nicht mehr anders geht. Vom Regelfall bis zur Sonderfällung auf engstem Raum: kontrolliert, versichert und mit vollständiger Verwertung. Nötige Genehmigungen klären wir mit.

Wir wählen das Verfahren nach Standort, Fallraum und Zustand des Baums — nicht nach dem, was gerade schnell geht.
Fällkerb und Fällschnitt mit Bruchleiste, bei Bedarf mit Seilzug gesteuert — wenn ausreichend Fallraum vorhanden ist.
Kein Fallraum? Wir tragen den Baum per Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne kontrolliert in Teilstücken ab — auch direkt an Gebäuden und über Wegen.
Schwere Kronenteile werden über Seil, Rolle und Ablassgerät gesichert abgelassen — kein unkontrollierter Fall auf Dach, Zaun oder Beet.
Stubbenfräsung bis unter Geländeoberkante oder Ausbaggern des Wurzelstocks — die Fläche ist danach wieder nutzbar.
Ab bestimmtem Stammumfang greift die kommunale Baumschutzsatzung. Wir prüfen die gültige Satzung kostenlos und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Fällungen in der Regel 1. Oktober – 28. Februar (§ 39 BNatSchG). Häckseln vor Ort, Abtransport oder Stammholz zum Verbleib — Sie entscheiden.
Anfrage stellen
Bevor wir fällen, prüfen wir, ob der Baum zu retten ist: Kronensicherung bei Zwieseln und Rissen, Kroneneinkürzung bei Instabilität, Totholzentnahme bei Verkehrssicherheitsmängeln. Erst wenn nichts mehr hilft, fällen wir — und erklären Ihnen genau, warum.
Kostenlose Erstbesichtigung, transparenter Festpreis, Rückruf in der Regel innerhalb von 24 Stunden.